http://www.steuerfachangestellte.com/local/karriere.html
 
Weiterbildung zum Steuerfachwirt
 
Die Weiterbildung zum Steuerfachwirt soll die Personen nach bestandener Prüfung in die Lage versetzen, gehobenen Ansprüchen in der Praxis gerecht zu werden, verantwortungsvolle Aufgaben in immer stärkerem Umfang zu übernehmen und den Praxisinhaber von Routineaufgaben zu entlasten.
 
Die in der Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder nach erfolgreichem Abschluß einer gleichwertigen Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse werden durch die berufliche Weiterbildung wesentlich ausgeweitet und vertieft. Das Niveau der Fortbildungsprüfung ist vom Volumen wesentlich breiter gefächert und auch qualitativ deutlich höher angelegt als die Abschlußprüfung des Ausbildungsberufes.
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsvoraussetzungen und -bestandteile.
Weiterhin werden die kompletten Fortbildungsinformationen zum Steuerfachwirt auf unseren Download-Seiten als "Word-Dokument" angeboten.
 
Weiterbildung zum Steuerberater
 
Neben der Weiterbildung zum Steuerfachwirt können die Steuerfachangestellten auch noch den Berufsabschluß als Steuerberater anstreben.
 
Da die Teilnehmer an der Steuerfachwirtprüfung fast ausschließlich eine Ausbildung als Fachangestellte aufweisen, steht ihnen der nicht akademische Weg der Prüfung zum Steuerberater offen. Dieser erfordert nach § 36 Abs. 2 StBerG eine bestandene Abschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung. Zudem muß nach Ablauf der Ausbildung hauptberuflich zehn Jahre auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltenden Steuern eine praktische Tätigkeit erfolgt sein.
 
Die Tätigkeit ist auch als Teilzeitbeschäftigung ausübbar. Eine Teilzeitbeschäftigung von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ist nach § 36 Abs. 3 StBerG jedoch nicht anzurechnen. Bei Teilzeitbeschäftigung mit Ermäßigung bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend, höchstens jedoch auf das Doppelte der vorgeschriebenen Zeit, in diesem Fall also auf maximal 20 Jahre.

Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsvoraussetzungen und -bestandteile.
 
Das Finanzministerium des Landes NRW bietet ebenfalls Informationen zur Steuerberaterprüfung, gleichfalls finden Sie dort sämtliche Anträge zum Download bereitgestellt.
 
Weiterhin werden die kompletten Fortbildungsinformationen zum Steuerberater auf unseren Download-Seiten als "Word-Dokument" angeboten.