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  Weiterbildung zum Steuerberater - Übersicht
 
Akademischer WegFachhochschulwegNichtakademischer Weg
AusbildungAbschluß eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, z.B. Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, RechtswissenschaftenAbschluß eines wirtschaftswissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder eines anderen Fachhochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftschaftlicher FachrichtungAbschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (z.B. Steuerfachangestellte) oder eine andere gleichwertige Vorbildung, z.B. Bilanzbuchhalter, nicht dagegen Bürogehilfe
 
Praktische TätigkeitAnschließende drei- jährige praktische hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltenten Steuern, z.B. Zölle, Einkommensteuer, Gewerbesteuer
(nach einem Studium mit 8 oder mehr Semestern Regelstudienzeit reichen 2 Jahre)
Anschließend vierjährige praktische hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwaltenten Steuern, z.B. Zölle, Einkommensteuer,GewerbesteuerAnschließend zehnjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden veralteten Steuern, z.B. Zölle, Einkommensteuer, Gewerbesteuer
(geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sieben Jahre)
Anmeldung zur Steuerberaterprüfung
Prüfungsgebiete
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschafts- und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der EG
  • Betriebswirtschaft ubd Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht