| Akademischer Weg | Fachhochschulweg | Nichtakademischer Weg |
| Ausbildung | Abschluß eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, z.B. Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechtswissenschaften | Abschluß eines wirtschaftswissenschaftlichen Fachhochschulstudiums oder eines anderen Fachhochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftschaftlicher Fachrichtung | Abschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (z.B. Steuerfachangestellte) oder eine andere gleichwertige Vorbildung, z.B. Bilanzbuchhalter, nicht dagegen Bürogehilfe
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| Praktische Tätigkeit | Anschließende drei- jährige praktische hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltenten Steuern, z.B. Zölle, Einkommensteuer, Gewerbesteuer (nach einem Studium mit 8 oder mehr Semestern Regelstudienzeit reichen 2 Jahre) | Anschließend vierjährige praktische hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwaltenten Steuern, z.B. Zölle, Einkommensteuer,Gewerbesteuer | Anschließend zehnjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden veralteten Steuern, z.B. Zölle, Einkommensteuer, Gewerbesteuer (geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sieben Jahre) |
| Anmeldung zur Steuerberaterprüfung |
| Prüfungsgebiete |
- Steuerliches Verfahrensrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Bewertungsrecht, Erbschafts- und Grundsteuer
- Verbrauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
| - Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der EG
- Betriebswirtschaft ubd Rechnungswesen
- Volkswirtschaft
- Berufsrecht
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